SupremeFlirt der D.I.E. GmbH – Ungewollte Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft (Anfechtung und Widerruf)

Die D.I.E. GmbH ist seit vielen Jahren mit zahlreichen Flirt- und Datingportalen im Internet vertreten. Von dem zuvor als Ideo Labs GmbH agierenden Unternehmen sind hier unter anderem die folgenden Portale bekannt:

18.dating, 4.dating, 6.dating, betterflirt.com, c.dating, click-and-date.de, daily-date.de, daily.dating, dateformore.at, dateformore.de, flirt-lounge.com, flirtdate18.com, flirtdatechat.com, flirtxx.com, flirtygirls.de, jdating.de, just-date.de, just.dating, lol-date.de, mega.date, million-dates.com, mydate.dating, now-date.de, only-dates.de, s.dating, single.dating, supremeflirt.com, triff-mich-heute.com, wow-date.de

Auf dem Portal supremeflirt.com der D.I.E. GmbH haben Verbraucher als sogenanntes Willkommensgeschenk die Möglichkeit, eine 14-tägige Schnuppermitgliedschaft für 1,- Euro zu erwerben:

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH - Ungewollte Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft (Anfechtung und Widerruf)
SupremeFlirt – Willkommensgeschenk, Schnupperangebot für 1,- Euro (Verpixelungen diesseits)

Wird die 14-tägige Schnuppermitgliedschaft bei SupremeFlirt nicht mit einer Frist von 1 Woche gekündigt, so verlängert sich diese um eine reguläre Mitgliedschaft mit unbestimmter Laufzeit für einen Preis von 49,50 Euro pro Woche. Über die Verlängerung der Mitgliedschaft wird unmittelbar vor dem Abschluss der Bestellung unter der Überschrift „Vertragsinformationen“ hingewiesen:

supremeflirt.com der D.I.E. GmbH - Vertragsinformationen
supremeflirt.com der D.I.E. GmbH – Vertragsinformationen

Diese Darstellung der Vertragsverlängerung genügt den Anforderungen des §§ 312j Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15 EGBGB nach der hier vertretenen Auffassung nicht. Nach diesen Vorschriften müssen unter anderem der Gesamtpreis und die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten, die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden. An einer Hervorhebung dürfte es vorliegend deshalb scheitern, weil die Information nicht leicht erkennbar ist. Zwar ist der gesamte Text auf dieser Seite in Fettdruck gehalten. Da dieses aber auf sämtlichen Text zutrifft, bewirkt diese Schriftauszeichnung im Ergebnis rein gar nichts und die Information über die Vertragsverlängerung geht im Gesamtlayout unter. Viele Verbraucher dürften beim Abschluss dieses Vertrages einem Irrtum unterliegen, weil sie die Verlängerungsbestimmung nicht zur Kenntnis nehmen und aus diesem Grund davon ausgehen, dass sie außer der Zahlung des 1,- Euro keine weitere Verpflichtung eingehen.

Finden Verbraucher sich wider Willen in der automatischen Vertragsverlängerung wieder, durch die sie anstatt des 1,- Euro nunmehr 99,- Euro (2 x 49,50 Euro) für zwei Wochen bezahlen sollen, muss man sich fragen, ob eine solche Verlängerungsbestimmung nicht bereits allein aufgrund des immensen Preisunterschieds überraschend ist. In diesem Fall wäre sie gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam. Hierfür spricht Einiges, insbesondere dürfte mit einer Verlängerung einer Schnuppermitgliedschaft für 1,- Euro, die auch noch als Geschenk beworben wurde, zum Preis von 49,50 Euro wöchentlich nicht zu rechnen sein. Zudem dürfte auch die für das Schnupperangebot verwendete Formulierung „nur 1,- € Einmalzahlung“ keine wiederkehrende Zahlung von 49,50 Euro wöchentlich erwarten lassen.

Aber es ist nicht nur die Verlängerung der 14-tägigen Schnuppermitgliedschaft in eine Premium-Mitgliedschaft für 49,50 Euro pro Woche, die das Risiko eines Irrtums für Verbraucher birgt. Auch die weiteren Gestaltungsmermale der Website sind zur Irrtumserzeugung geeignet. So wird das Schnupperangebot damit beworben, nur 24 Stunden für den Verbraucher reserviert zu sein:

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH - Ungewollte Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft (Anfechtung und Widerruf)
supremeflirt.com der D.I.E. GmbH – Reservierung der Schnuppermitgliedschaft für 24 Stunden (Verpixelung diesseits)

Dies ist nachweislich nicht der Fall. Wettbewerbsrechtlich ist hier an die Nr. 7 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG zu denken, wonach unwahre Angaben über die zeitliche Begrenzung eines Angebots irreführend und damit unlauter sind.

Auch die Darstellung der Profilbilder gibt Anlass für die Entstehung von Irrtümern. In der Profil-Listenansicht ist jedem Profil ein weichgezeichnetes Profilbild vorangestellt:

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH - Ungewollte Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft (Anfechtung und Widerruf)
supremeflirt.com der D.I.E. GmbH – Weichgezeichnete Profilbilder (Weichzeichnung der Kontakt-ID diesseits)

Dass es sich dabei offensichtlich nur um Beispielbilder handelt, merken Verbraucher erst, wenn sich diese per Zufall wiederholen:

supremeflirt.com der D.I.E. GmbH - Weichgezeichnete Profilbilder wiederholen sich
supremeflirt.com der D.I.E. GmbH – Weichgezeichnete Profilbilder wiederholen sich (Weichzeichnung der Kontakt-ID diesseits)

Ähnlich verhält es sich mit den weiteren weichgezeichneten kleinen Bildern in der Profil-Detailansicht:

supremeflirt.com der D.I.E. GmbH - Weichgezeichnete Bilder im Profil
supremeflirt.com der D.I.E. GmbH – Weichgezeichnete Bilder im Profil (Weichzeichnung der Kontakt-ID diesseits)

Hier ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass die kleinen weichgezeichneten Bilder nicht den Profilinhaber darstellen, sondern abstrakt zur Veranschaulichung des Erotik-Typs verwendet werden. Für Verbraucher dürften die Weichzeichnungen allerdings bedeuten, dass sich dahinter Bilder des Profilinhabers verbergen, die sie nur im Rahmen einer Premium-Mitgliedschaft betrachten können.

Im Fall eines Irrtums über bestimmte Modalitäten des Angebots besteht ein Anfechtungsrecht. Dieses kann sich sowohl aus § 119 BGB (wegen Irrtums), als auch aus § 123 BGB ergeben. Letzteres, sofern der Verbraucher der Meinung ist, durch die Gestaltung des Angebots getäuscht worden zu sein.

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Von Bedeutung ist für Verbraucher auch die Widerrufsbelehrung bei SupremeFlirt. Dort werden Verbraucher unter anderem wie folgt informiert:

Folgen des Widerrufs
{…]
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH – Auszug aus der Widerrufsbelehrung, Stand: 07.09.2023

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen: bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH – Auszug aus der Widerrufsbelehrung, Stand: 07.09.2023

Die D.I.E. GmbH belehrt Verbraucher hiernach über die Bedingungen des Widerrufsrechts für einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen. Das verwundert, wenn man einen Blick in die AGB von SupremeFlirt wirft, wo die D.I.E. GmbH den Inhalt des Vertrages wie folgt als Bereitstellung von digitalen Inhalten bezeichnet.

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von kostenlosen und kostenpflichtigen digitalen Inhalten vor allem in Form von nutzergenerierten Inhalten, wie z.B. Nutzerprofilen, Fotos und Nachrichten anderer Nutzer, die von den Kunden betrachtet und genutzt werden können.

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH – Ausschnitt aus den AGB – Vertragsgegenstand digitale Inhalte, Stand: 07.09.2023

Die Bedingungen für Widerrufsrecht für einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (legaldefiniert in § 327 Abs. 2 Satz 1 BGB) unterscheiden sich von den Bedingungen für das Widerrufsrecht für einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen. So gilt für das Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten § 356 Abs. 5 BGB, während sich das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen nach § 356 Abs. 4 BGB richtet. Unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen für einen Wertersatz nach Widerruf. Diesen regelt § 357a Abs. 2 BGB für Dienstleistungen, während § 357a Abs. 3 BGB bestimmt, dass Verbraucher keinen Wertersatz leisten müssen, wenn sie einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten widerrufen.

Für das Widerrufsrecht der Verbraucher hat die unterschiedliche Bezeichnung des Leistungsgegenstands in den AGB und der Widerrufsbelehrung von SupremeFlirt einen weitreichenden Vorteil. Denn gemäß § 356 Abs. 3 BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, bevor der Unternehmer den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert hat. Da Gegenstand des Vertrages laut den AGB der D.I.E. GmbH die Bereitsstellung von digitalen Inhalten sein soll, ist die Widerrufsbelehrung, die einzig auf das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen abstellt, falsch. Somit können Verbraucher ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss noch widerrufen, vgl. § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB.

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Erfahrungsgemäß übersehen Verbraucher die Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft und finden sich in einem Abo wieder, für das wöchentlich 49,50 Euro fällig werden. Aufgrund der dargestellten (und weiterer) Umstände sollten die Forderungen der D.I.E. GmbH aber nicht vorschnell beglichen werden. Dies gilt sowohl für eine Mitgliedschaft bei SupremeFlirt als auch für die anderen Flirt- und Datingportale der D.I.E. GmbH. Eine anwaltliche Vertretung kann helfen, das ungewollte Abo zu sofort und mit Wirkung für die Vergangenheit zu beenden.