Kategorie: UKlaG

OLG Köln – Befristung der Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ auf 14 Tage unwirksam

Die Gültigkeitsdauer „Mobiler Briefmarken“ (sog. Portocodes) darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden. Eine entgegenstehende Bestimmung in den AGB der Deutsche Post AG ist unwirksam, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. OLG Köln, Urteil vom 13.06.2023, 3 U 148/22 1. Instanz: LG Köln, Urteil vom 20.10.2022, 33 O 258/21

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Aldi Talk Prepaid – Unzulässige Werbung mit „Kein Mindestumsatz“ – LG Essen, Urteil v. 30.05.2022, 1 O 314/21

Für den „Aldi Talk Basis-Prepaid-Tarif“ wurde von der Medion AG mit den Worten „kein Mindestumsatz“ geworben, obwohl Verbraucher Guthaben nachladen mussten, um sich die aktive Nutzungsmöglichkeit zu erhalten und eine Deaktivierung der SIM-Karte zu verhindern. Das Landgericht Essen erachtet diese Werbung als irreführend.

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