Schlagwort: irreführende Werbung

Aldi Talk Prepaid – Unzulässige Werbung mit „Kein Mindestumsatz“ – LG Essen, Urteil v. 30.05.2022, 1 O 314/21

Für den „Aldi Talk Basis-Prepaid-Tarif“ wurde von der Medion AG mit den Worten „kein Mindestumsatz“ geworben, obwohl Verbraucher Guthaben nachladen mussten, um sich die aktive Nutzungsmöglichkeit zu erhalten und eine Deaktivierung der SIM-Karte zu verhindern. Das Landgericht Essen erachtet diese Werbung als irreführend.

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LG Dortmund: Voraussetzungen für das Vorliegen einer kerngleichen Verletzungshandlung im Sinne der Kerntheorie

LG Dortmund, Beschluss vom 26.08.2019, 10 O 233/02 Tenor Der Antrag des Antragstellers vom 07.03.2019, gegen die Antragsgegnerin wegen eines Verstoßes gegen das mit einstweiliger Verfügung vom 7. November 2002, bestätigt mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 18.12.2002, unter a) ausgesprochene Unterlassungsgebot eine angemessene Ordnungsmaßnahme zu verhängen, wird

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LG Berlin: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13 Die Berufungskammer des LG Berlin stellt die Unwirksamkeit eines nach Auffassung der B2B Technologies Chemnitz GmbH geschlossenen Vertrages fest und würdigt hierbei insbesondere die Umstände, unter denen das vermeintliche Schuldverhältnis begründet worden sein soll, umfassend. Hierdurch hebt sich die Entscheidung in

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OLG Celle: Zur Irreführenden Werbung bei Unterlassen der Rechtsformangabe in einer Zeitungswerbung -13 W 79/13 –

OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2013, 13 W 79/13 § 5a Abs 3 Nr 2 UWG Irreführende Werbung: Werbung für eine Kreuzfahrt; Pflicht zur Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens Leitsätze des Gerichts 1. Eine Aufforderung zum Vertragsschluss im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG liegt

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OLG Hamm: Keine Spitzenstellungswerbung durch Verwendung eines Gattungsbegriffs unter alleiniger Beifügung des Ortsnamens

OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013, 4 U 171/12 §§ 3, 5, 8 UWG Leitsätze: 1. Die Werbung einer Tanzschule, die beim Besuch ihres Tanzunterrichts einen Lernerfolg garantiert, ist irreführend und damit unzulässig. 2. Die Werbung mit der Bezeichnung „Tanzschule …(Ortsname)“, d.h. unter alleiniger Beifügung des Ortsnamens, stellt keine irreführende

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