Cold Call durch VGA Media und Werbevertrag = Forderungsverzicht und Erstattung einer 1,8 Gebühr durch Vivag Ltd.

Eins haben die Vivag Ltd. aus England, die BBI Reklam TIC A.S. aus der Türkei und die Medienwerk Digital GmbH aus Bad Kreuznach gemeinsam: Sie verzichteten unseren Mandanten gegenüber auf Forderungen aus Verträgen über Anzeigenwerbung. Die Vivag Ltd. jedoch legt am 02.07.2015 noch einen drauf und erstattet unserer Mandantin eine 1,8 Geschäftsgebühr. Und das mit einer Geschwindigkeit, an der sich selbst Amazon Prime eine Scheibe abschneiden könnte. Das Geld geht innerhalb 24 Stunden nach Klageandrohung bei uns ein!


Derzeit häufen sich die Mandatsanfragen in Sachen unerwünschter Anzeigenverträge. Die Mandanten schildern regelmäßig, nach Art der Kölner Masche zu Abgabe Ihrer Unterschrift bestimmt worden zu sein. Ein unerbetener und unerwünschter Werbeanruf (Cold Call, vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), in dem Bezug auf eine bestehende Anzeige im Internet oder einem örtlichen Werbeträger genommen wird. Ein Hinweis auf die nächste Veröffentlichung – die kurz bevorstehen soll –  und ein gleichzeitig übersandtes Telefax, auf dem der Angerufene durch Unterzeichnung und Rücksendung lediglich die Richtigkeit der Anzeigendaten bestätigen soll. Was die Betroffenen im Stress ihrer Arbeit immer übersehen ist die Tatsache, dass das Fax-Formular tatsächlich ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages darstellt, für den nicht selten Kosten in Höhe von über 7.000,00 Euro entstehen sollen.


– 7000,- € für Nutzloswerbung – BBI Reklam beantragt Mahnbescheid – und verzichtet auf Forderung
– Vertragsschluss á la “Kölner Masche”: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €
– 4100,- € für Anzeigenwerbung – Vivag Ltd. verzichtet auf Forderung
– 7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung
– Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung für Adresseintrag für schlappe 7.200,00 Euro!

Vorliegend schilderte uns die Mandantin ebenfalls, auf der Arbeit angerufen worden zu sein und ein Fax-Formular unterzeichnet und zurückgesendet zu haben, weil sie glaubte, es handele sich bereits um eine bestehende Werbeanzeige und sie bestätige lediglich die Richtigkeit der Daten. Die Besonderheit bestand darin, dass es sich bei unserer Mandantin nicht um die Inhaberin des Unternehmens handelte und sie auch nicht vertretungsberechtigt für den Abschluss von Verträgen war. Die Vivag Ltd., die die Forderung aus abgetretenem Recht der VGA Media, 632 SK No 6A, 16120 Bursa (TR) geltend machte, ließ sich hierdurch zunächst nicht davon abhalten, unsere Mandantin dennoch in Anspruch zu nehmen.

Das Fax-Formular enthielt diesbezüglich eine – vermeintliche – Absicherung dergestalt, dass die zeichnende Person durch ihre Unterschrift gleichzeitig ihre Vertretungsmacht bestätigen und eine persönliche Haftung übernehmen sollte:

Screenshot vom 03.07.2015
Screenshot vom 03.07.2015

Grundsätzlich hätte unsere Mandantin auch ohne diese „Bestätigung“ nach § 179 Abs. 1 BGB als Vertreterin ohne Vertretungsmacht gehaftet. Die „Bestätigung“ an sich werten wir gemäß § 309 Nr. 12 BGB als unwirksam, da sie zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten unserer Mandantin geführt hätte. Da unsere Mandantin auch als Verbraucherin i.S.d. § 13 BGB in Anspruch genommen wurde, war die Anwendung von § 309 Nr. 12 BGB im Verhältnis zwischen der Vivag Ltd. und unserer Mandantin auch nicht durch § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen.

Somit legten wir der Vivag Ltd. unsere Einwendungen gegen die Forderungen dar, was am 24.06.2015 zu einem Forderungsverzicht führte. Dabei wäre der Vertrag immerhin knapp 3.000,00 Euro wert gewesen. Eine Freistellung unserer Mandantin von den Kosten unserer vorgerichtlichen Inanspruchnahme verweigerte die Vivag Ltd., was uns sehr gelegen kam, um eine gerichtliche Klärung herbeiführen zu können.

Nach Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung kündigten wir mit Fax vom 01.07.2015 eine Klage an und setzten eine Frist von zwei Wochen zum Ausgleich der Rechtsanwaltsgebühren. Die Vivag Ltd. ließ hier nichts anbrennen: Das Geld ging in weniger als 24 Stunden auf unserem Konto ein!