AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 395,- € für in Anspruch genommene Kontakte
AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.04.2019, 40a C 17/19
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 395,28 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihres Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.