AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 395,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.04.2019, 40a C 17/19

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 395,28 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihres Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.