Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

Wow-date.de der Ideo Labs GmbH: Der teure Euro – Sex-Dating im Schnupper-Abo

Mit wow-date.de stoßen wir auf ein weiteres Casual-Dating Portal der Ideo Labs GmbH. Als „Willkommensgeschenk“ offeriert das Unternehmen den Herren eine 14-tägige Premium-Mitgliedschaft für 1,- €. Das vermeintliche Geschenk kann jedoch teuer werden. Verbraucher können auch an anderen Stellen des Angebots stolpern.

Lesen -->

AG Hamburg: Parship (PE Digital GmbH) zur Rückzahlung von Wertersatz verurteilt

Seine zwölfmonatige Premium Mitgliedschaft bei parship.de widerrief unser Mandant nur wenige Stunden nach deren Abschluss. Für die Nutzungsmöglichkeit von nicht einmal einem Tag stellte die PE Digital GmbH ihm Wertersatz in Höhe von 313,43 Euro in Rechnung. Gegen die auf Rückzahlung des Geldes gerichtete Klage verteidigte sich die PE Digital

Lesen -->

Unter Kollegen: Bitte überlassen Sie mir Abschriften Ihrer Klage mit Anlagen

Das kollegiale Verhältnis zwischen Rechtsanwälten vergessen wir grundsätzlich auch im heftigsten Streit um das Recht nicht. Und natürlich ist jeder Kollege, der sich mit einer rechtlichen Frage an uns wendet, stets willkommen. Die „Gefälligkeit“, um die uns ein – uns nicht bekannter – Kollege nunmehr bat, geht dann aber doch

Lesen -->

BVerfG: Zur Zulässigkeit der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann

Auch wenn es für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keinen Rechtfertigungsgrund gibt, kann im Fall von Tatsachenbehauptungen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auch eine möglicherweise unwahre Behauptung solange nicht untersagt werden, wie zuvor hinreichend sorgfältig deren Wahrheitsgehalt recherchiert worden ist. Für diesen Fall der

Lesen -->

LG Berlin in Sachen Ideo Labs – Eine Entwertung des Widerrufsrechts par excellence

LG Berlin, Urteil vom 30.06.216 – 52 O 340/15 Das Landgericht Berlin setzt sich im vorliegenden Urteil mit den Datingportalen dateformore.de, dateforemore.at und daily-date.de, daily-date.at der Ideo Labs GmbH auseinander. Dabei folgt es der Meinung der beklagten Ideo Labs GmbH, dass es sich bei dem Angebot auf den streitgegenständlichen

Lesen -->

Click-and-date.de der Ideo Labs GmbH: Augen auf beim Eierkauf!

Mit click-and-date.de schickt die Monheimer Dating-Schmiede Ideo Labs GmbH ein weiteres Pferd ins Rennen. Wie daily-date.de, dateformore.de und only-dates.de handelt es sich um ein Portal für das sogenannte „Casual Dating“.* „Beim Casual Dating beziehungsweise Casual Sex geht es um sexuelle Beziehungen ohne Verpflichtungen – nichts muss, aber alles kann! Daher bietet Casual Dating die Möglichkeit,

Lesen -->

OLG Düsseldorf: Bestätigungs-EMail im Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzulässige Werbung dar

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – I-15 U 64/15 Rechtskonform per EMail zu werben ist gar nicht so einfach. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt EMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets eine unzumutbare Belästigung dar. Der Auffassung des OLG München (Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12),

Lesen -->

LG München I: Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)

LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig) Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in „Textform“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email

Lesen -->

LG Köln – Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt… – Bilderklau zur gewerblichen Nutzung auf eBay

LG Köln, Schlussurteil vom 16.06.2016 – 14 O 147/15 In einer Urheberrechtsstreitigkeit hatte der Beklagte 2 Fotografien des Klägers aus dem Internet geladen und für seine gewerbliche eBay-Auktion genutzt. Der Kläger, Inhaber eines großen Unternehmens, hatte die Fotografien durch einen Fotografen herstellen lassen, der sämtliche Produktfotos für ihn im Rahmen einer

Lesen -->

LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

Lesen -->

LG Berlin: Schlichter Link auf AGB, die Widerrufsbelehrung enthalten, unzureichend

Informationen über das Widerrufsrecht müssen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch eine klare und verständliche Darstellung der Information. Der Verbraucher muss ohne weiteres erkennen können, dass und wo ihm die Widerrufsbelehrung zuteil wird. Hierzu reicht die schlichte Verlinkung der Bezeichnung „AGB“ auch dann

Lesen -->