Kategorie: Blog

Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf

Kostenlose Anmeldung und die Aussicht auf eine Affaire scheinen die richtigen Zutaten für einen guten Kuchen zu sein. So stürzen sich die dating-willigen Nutzer ins Abenteuer der Ideo Labs GmbH aus Berlin. Eine einladend posierende Blondine als Teaser und fertig ist die Einladung ins Wunderland der einsamen Herzen. Meine Anmeldung steht

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Flirt- und Datingportale – Rechtsprechungsübersicht

Häufig stehen die AGB von Flirt- und Datingportalen nicht im Einklang mit dem Recht. Insbesondere im Hinblick auf eine hervorgehobene Preisdarstellung, einen Widerruf, eine Kündigung oder Wertersatz nach erklärtem Widerruf werden die Nutzer benachteiligt, was im Ergebnis zur Entstehung erheblicher Kosten führen kann. Ein Klassiker ist nach wie vor der Ausschluss

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Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen zu Werbezwecken

BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen (Fotos und Videos) Ihrer Arbeitnehmer schriftlich erteilen lassen. Eine lediglich mündliche erteilte Einwilligung ist nicht geeignet, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers auszuschließen und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich

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Vertragsschluss á la „Kölner Masche“: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €

Die sogenannte „Kölner Masche“ zieht nach wie vor. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen. Häufig betroffen sind kleine

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Mit 7.100,- € lässt sich der Geschäftsführer Jürgen Doll der Medienwerk Digital GmbH die Adresseinträge auf heimatportal.info fürstlich bezahlen. Dabei unterliegt das Zustandekommen der für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Werbeverträge erheblichen rechtlichen Bedenken. Der Nutzen von Adresseinträgen auf heimatportal.info dürfte gegen Null tendieren, was auch dem Google

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AG Düsseldorf: Zufriedenheitsanfrage per eMail stellt Werbung dar

Vodafone gehört zu denjenigen Unternehmen, die meines Erachtens in die Kategorie „Werbung um jeden Preis“ einzuordnen sind. Die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf behandelt einen Sachverhalt, in dem das Unternehmen einem Kunden nicht nur ohne dessen vorherige Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) sondern sogar entgegen seinem ausdrücklich

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Kehrtwende des AG Köln: Bemerkenswerter Hinweis in Sachen Filesharing – Gutachtenvorschuss 5.000,00 €

Während die Kollegen von Waldorf Frommer sich vom Amtsgericht München – Urteil vom 31.10.2014 – 264 C 23409/13 –  gerade eine Ohrfeige in Sachen Darlegungs- und Beweislast einfingen, wirbelt das Amtsgericht Köln – Hinweis vom 22.10.2014, 125 C 410/14 – einigen Staub auf, in dem es nicht mehr – wie

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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Handy-Vertrag: Schadensersatzanspruch des Mobilfunkanbieters nach außerordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs – Eine Ohrfeige durch das AG Stuttgart

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind außerordentliche Kündigungen von Mobilfunkverträgen durch den Anbieter keine Seltenheit. Macht der Mobilfunkanbieter Schadensersatzansprüche in Form von entgangenem Gewinn geltend (vorliegend knapp 2.500,- Euro), reicht ein pauschaler Vortrag zum Nachweis des Schadens nicht aus. Das AG Stuttgart ohrfeigt einen großen Mobilfunkanbieter

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