Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

Debeka Rechtsschutz: Deckungszusage für Forderungsabwehr nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich kein Vertragsverhältnis besteht!

Auf dem  rsv-blog.de lesen wir immer wieder über Sachbearbeiter von Rechtsschutzversicherungen, deren Rechtsauffassung uns in ungläubiges Staunen versetzt. Unsere eigenen Erfahrungen mit den zuständigen „Entscheidern“ reichen von Zufriedenheit bis hin zu Unverständnis und totaler Fassungslosigkeit, wobei Letztere eindeutig überwiegen. Aus diesem Grund hatten wir uns nach Lektüre des Beitrags eines Kollegen endgültig dazu

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Vodafone zur Rückzahlung von Gebühren für Vodafone Mobile Connect Sofort verurteilt – Erstattung für 2010 bis 2014 insgesamt 937,65 Euro

AG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2014, 22 C 3828/14 (Anerkenntnisurteil) Durch Anerkenntnisurteil des AG Düsseldorf vom 24.04.2014 wurde die Vodafone GmbH dazu verurteilt, 1 . 437,65 Euro an die Klägerin zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2014; 2. die Klägerin von den Kosten der

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AG Chemnitz weist Klage der B2B Technologies Chemnitz GmbH als unzulässig ab – Klage der B2B ohne Klageantrag

Örtliche Unzuständigkeit des AG Chemnitz und eine Klage der B2B ohne Klageantrag: Hier gibts was auf die Ohren! AG Chemnitz, Urteil vom 14.04.2014 – 21 C 375/14 Die B2B Technologies Chemnitz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Jähn, hatte unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Chemnitz auf Zahlung in

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OLG Köln: Zum Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes bei Wort- und Bildberichterstattung über Küsse Prominenter auf einer „After-Show-Party“ – Der „Knutsch-Schraubstock“

OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, 15 U 86/13 Leitsätze des Verfassers 1. Eine Veröffentlichung von Photos einer prominenten Person, die diese beim Austausch von Zärtlichkeiten festhalten, verletzt das Recht am eigenen Bild als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, wenn die Photos geeignet sind, die abgebildete Person lächerlich

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BaumgartenBrandt: Klage für Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH wegen Filesharings trotz von eigener Seite geäußerter Zweifel an der Zuverlässigkeit von Ermittlungsergebnissen der GuardaLey

In einem Klageverfahren der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH vor dem Amtsgericht Bochum, macht die Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe von wenigstens 400,00 Euro für die KSM GmbH geltend, deren Rechte an dem Filmwerk „Babysitter Wanted“ am 08.10.2009 durch urheberrechtswidriges Filesharing verletzt worden sein sollen. Darüber hinaus sollen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 Euro,

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AG Bochum (Hinweis): Schadensersatzanspruch für fragmentarisches Horrorfilm-Filesharing liegt bei 200,00 Euro

In einem Beschluss vom 04.04.2014, mit dem das schriftliche Vorverfahren in einer Filesharing-Sache angeordnet wird, weist das AG Bochum die Klägerin darauf hin, „dass bei bestehender Haftung dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch in Lizenzanalogie für das fragmentarische Hochladen eines Filmes auf einer Tauschbörse in Höhe von regelmäßig nicht mehr als

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OLG Karlsruhe: Gutschrift auf Konto auch bei Rechtsgeschäften zwischen Privaten für die Rechtzeitigkeit der Leistung maßgeblich

OLG Karlsruhe Urteil vom 9.4.2014, 7 U 177/13 (nicht rechtskräftig) Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Für den Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus Verzug gemäß §§ 286, 280, 249 BGB kommt es darauf an, ob der Schaden durch den Verzug adäquat verursacht wurde (§ 280 Abs. 1 Satz 1

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AG Bielefeld: Rock´n Roll! – Oder: Die Rückkehr zur Beweislastverteilung der ZPO in Filesharing-Fällen

AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, 42 C 368/13 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Die Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit

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AG Düsseldorf: Zur Herleitung und zum Wesen der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13 Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser lesenswerten Entscheidung mit der Herleitung und dem Wesen der sekundären Darlegungslast auseinander und grenzt diese von der Beweislast ab. Die sonst häufig anzutreffende unreflektierte Übernahme von im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte gewonnener

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AG Köln: Schadensersatz i.H.v. 10,00 € pro Musiktitel im Wege der Lizenzanalogie in Filesharing-Fällen

AG Köln, Urteil vom 10.03.2014, 125 C 495/13 Begrenzung von Lizenzschäden und Abmahnkosten in Filesharingfällen Normen: §§ 97, 97a UrhG Tenor 1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2013 zu zahlen.

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