Kategorie: Kostenfallen

AG Hamburg: Erneutes Versäumnisurteil in Sachen parship.de (Wertersatz)

Nach erklärtem Widerruf fordert die PE Digital GmbH aus Hamburg bis zu 75% des vereinbarten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die Nutzung von parship.de von ihren Kunden ein. Nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage ließ das Unternehmen erneut ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen.

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Wow-date.de der Ideo Labs GmbH: Der teure Euro – Sex-Dating im Schnupper-Abo

Mit wow-date.de stoßen wir auf ein weiteres Casual-Dating Portal der Ideo Labs GmbH. Als „Willkommensgeschenk“ offeriert das Unternehmen den Herren eine 14-tägige Premium-Mitgliedschaft für 1,- €. Das vermeintliche Geschenk kann jedoch teuer werden. Verbraucher können auch an anderen Stellen des Angebots stolpern.

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AG Hamburg: Parship (PE Digital GmbH) zur Rückzahlung von Wertersatz verurteilt

Seine zwölfmonatige Premium Mitgliedschaft bei parship.de widerrief unser Mandant nur wenige Stunden nach deren Abschluss. Für die Nutzungsmöglichkeit von nicht einmal einem Tag stellte die PE Digital GmbH ihm Wertersatz in Höhe von 313,43 Euro in Rechnung. Gegen die auf Rückzahlung des Geldes gerichtete Klage verteidigte sich die PE Digital

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LG Berlin in Sachen Ideo Labs – Eine Entwertung des Widerrufsrechts par excellence

LG Berlin, Urteil vom 30.06.216 – 52 O 340/15 Das Landgericht Berlin setzt sich im vorliegenden Urteil mit den Datingportalen dateformore.de, dateforemore.at und daily-date.de, daily-date.at der Ideo Labs GmbH auseinander. Dabei folgt es der Meinung der beklagten Ideo Labs GmbH, dass es sich bei dem Angebot auf den streitgegenständlichen

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Click-and-date.de der Ideo Labs GmbH: Augen auf beim Eierkauf!

Mit click-and-date.de schickt die Monheimer Dating-Schmiede Ideo Labs GmbH ein weiteres Pferd ins Rennen. Wie daily-date.de, dateformore.de und only-dates.de handelt es sich um ein Portal für das sogenannte „Casual Dating“.* „Beim Casual Dating beziehungsweise Casual Sex geht es um sexuelle Beziehungen ohne Verpflichtungen – nichts muss, aber alles kann! Daher bietet Casual Dating die Möglichkeit,

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LG München I: Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)

LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig) Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in „Textform“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email

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LG Dortmund schiebt fadenscheinigem B2B-Portal einen Riegel vor: profi-kochrezepte.de

B2B-Abofallen sind darauf ausgerichtet, Verbraucher zu einem Vertrag über entgeltpflichtige Leistungen zu bestimmen, wobei dem Verbraucher seine Rechte unter Berufung auf eine vermeintlich unternehmerische Tätigkeit verwehrt werden. Das Landgericht Dortmund hatte Gelegenheit, sich mit der Website „profi-kochrezepte.de“ der B2B Web Consulting GmbH zu beschäftigen und die Anforderungen an eine wirksame Beschränkung eines

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AG Landshut: Kein Anspruch der Be Beauty GmbH – (edates.de)

AG Landshut, Urteil vom 23.02.2016, 1 C 5/16 Das AG Landshut stellt fest, dass der Be Beauty kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von edates.de gegen den Kläger zusteht und bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen sind. [gview file=“https://www.kanzlei-rader.de/wp-content/uploads/AG-Landshut-Be-Beauty-edates.pdf“]      

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