Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

Keine Kohle für milfs.de – Flirtano GmbH kneift erneut beim AG Bremen (19 C 149/18)

Reife Mütter, die „noch heute Nacht flachgelegt werden“ möchten, hat der Mandant bei milfs.de nicht gefunden. Dafür aber ein ungewolltes Abo mit Kosten von knapp 550,- €. Beim AG Bremen kneift die Flirtano GmbH, so dass das Gericht mit Versäumnisurteil vom 06.07.2018 feststellt, dass ihr kein Anspruch auf

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OLG Köln: Zum Verhältnis von KUG und DSGVO im journalistischen Bereich (Beschluss vom 18.06.2018, 15 W 27/18)

Art. 85 DGVO erlaubt nationale Gesetze mit Abweichungen von der DSGVO. Für den Bereich journalistischer Bildberichtserstattung sieht das OLG Köln die Anwendbarkeit des KUG neben der DSGVO als gegeben an. Art. 85 DSGVO stelle nur auf die Herbeiführung der praktischen Konkordanz zwischen Datenschutz einerseits und dem Recht auf freie Meinungsäußerung

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1-Stern-Bewertung ohne Behandlungskontakt – Google muss löschen! (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, 9 O 59/17)

Nach dem BGH (Jameda II-Entscheidung) und dem LG Hamburg (1-Stern-Bewertung) stellt sich auch das LG Lübeck auf die Seite eines bei Google bewerteten Arztes, der dargelegt hat, dass der Bewertung kein Behandlungskontakt zugrunde lag. Obwohl das Gericht die Bewertung, die keine Begründung enthielt, als Meinungsäußerung einstuft, geht es

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Nicht „okay Google“! – Keine funktionierende E-Mail-Adresse im Impressum – KG Berlin, Urteil vom 23.11.2017, 23 U 124/14

Die Erreichbarkeit von Google is „a pain in the ass“. E-Mails, die an die im Impressum der Google LLC genannte E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ gerichtet werden, werden nicht gelesen. Unter der Fax-Nummer der Google  LLC konnte – bei unzähligen Versuchen – bislang kein einziges Fax zugestellt werden. Die  Versandzeit eines

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„Kölner Masche“ – Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 5.700,- € aus Anzeigenvertrag der Wera Medienservice SRL

Vertragsschlüsse nach der sogenannten Kölner Masche geraten nicht aus der Mode. In einem aktuellen Fall wurde die Mandantin von einer Mitarbeiterin der Wera Medienservice SRL angerufen und zum Abschluss eines Anzeigenvertrages bestimmt. Gesamtkosten: ca. 5.700,00 Euro. Die Forderungen wurden an die Arkadia Verlag GmbH abgetreten, die nunmehr einen

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LG Hamburg: Reisekosten des Anwalts der auswärts klagenden Partei – 1.200,- € Kosten bei 400,- € Streitwert (parship.de)

LG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2018, 314 T 4/18 – In seinem Beschluss stellt das Landgericht klar, dass Reisekosten eines Anwalts am Wohnort der an einem auswärtigen Gericht klagenden Partei grundsätzlich notwendige Kosten i. S. d. § 91 ZPO darstellen. Sofern die Beauftragung eines am Wohnsitz der klagenden Partei ansässigen

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LG Hamburg: 1-Stern-Bewertung bei Google

Bei einer 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext auf Google handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit findet – soweit es um Äußerungen in den Medien geht – dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Fehlen tatsächliche Bezugspunkte, auf die

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dateformore.at der Ideo Labs GmbH – Forderungsverzicht

Zwei Registrierungen bei dateformore.at der Ideo Labs GmbH aus dem Jahr 2015. Zwei 14 Tage Mitgliedschaften zum Preis von 1 €, die sich seitdem fortwährend um eine 6 Monate Mitgliedschaft zum Preis von 89,90 € verlängerten. Ein Mandant, der sich aufgrund einer Sprachbarriere nicht gegen die Ideo Labs

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willigemilfs.de: Paidwings AG verzichtet auf Forderungen – Rechtliche Würdigung der Widerrufsbelehrung

Die Namensgebung mancher Sexdating-Portale gibt Anlass zum Schmunzeln (und häufig auch zur Verwunderung). Die Portale willigemilfs.de, fickhub.com, nyphomanin.com, ficktreff.com und milfschnitte.de der Paidwings AG gehören dazu. Nicht mehr lustig sind die Bedingungen, unter denen dort Verträge geschlossen werden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung lässt den Anwalt den „Widerrufsjoker“ ziehen. Denn

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AG Bremen 9 C 3/18: Geld zurück für secretmilfs.de (interyard GmbH)

Verträge über die Nutzung des Sex-Dating Portals secretmilfs.de machen Freude: Sie sind löchrig wie ein Schweizer Käse und bieten eine große Angriffsfläche. Da die Interyard GmbH vorgerichtlich nicht reagierte, erfolgte nun die Verurteilung zur Erstattung von Mitgliedsbeiträgen und Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren durch Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bremen: AG

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LG Halle – Unzulässige Beweislastumkehr bei Verträgen über die Vermittlung von Vorschlägen für Freizeitkontakte (JFC – Julie GmbH Freizeitclub)

Im Bereich von (Offline-)Partnervermittlungsverträgen, sehr häufig aber auch im Bereich von Online-Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Flirt- und Datingportalen lassen sich Unternehmer von Verbrauchern durch AGB Tatsachen bestätigen. Hierdurch können Verbraucher in eine ungünstige Rechtsposition geraten, wie dies im Fall der Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen den

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Nach Klage zum AG Langenfeld: Ideo Labs verzichtet auf Forderungen und erstattet Mitgliedsbeiträge – Only-dates.de – Wegweiser für Verbraucher

Nach Klageerhebung zum Amtsgericht Langenfeld – 12 C 243/17 – erstattet die Ideo Labs GmbH unserem Mandanten sämtliche Mitgliedsbeiträge für only-dates.de und erklärt im Übrigen einen Forderungsverzicht. Ein Wegweiser für Verbraucher, die sich gegen die Forderungen des Unternehmens wehren und ihr Geld zurückfordern möchten.  Rund einen halben Tausender

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